Vorgehensweise bei Kontakt

Verständlicherweise herrscht Unsicherheit bezüglich der Vorgehensweise bei Kontakt zu einer positiv auf Covid-19 getesteten Person. Da Gerüchten zufolge kein einheitliches Vorgehen bei den verschiedenen Schulformen und Schulen besteht, versuchen wir hier ein wenig für Klarheit zu sorgen. An der Grundschule Boloh BITTEN wir um folgendes Vorgehen:
1. Positives Testergebnis liegt vor - Ihr Kind wurde positiv auf Covid-19 getestet:
Das Kind besucht die Schule nicht.
2. Ihr Kind ist "Kontaktperson 1 - "Ihr Kind hatte selbst Kontakt zu einer Person, die danach positiv
auf Covid getestet wurde:
Beispiel:
Ihr Kind hat die Oma besucht, die nun positiv auf Covid-19 getestet wurde.
Das Kind besucht die Schule nicht. Bitte melden Sie ihr Kind in der Schule ab und warten
Sie auf Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt, das dann offiziell die Quarantäne
anordnet. Dies kann leider einige Tage dauern.
3. Ihr Kind ist "Kontaktperson 2" - Ihr Kind lebt in häuslicher Gemeinschaft mit einer Person
(Kontaktperson 1), die Kontakt zu einer Person hatte, die danach positiv auf Covid-19 getestet
wurde:
Beispiel:
Ein älteres Geschwisterkind besucht eine weiterführenden Schule. Ein Lehrer, mit dem
das Geschwisterkind im Unterricht Kontakt hatte, wurde nun positiv getestet. Das ältere
Kind wird daher sicherheitshalber in Quarantäne geschickt.
Bitte informieren Sie uns und behalten Sie bitte auch Ihr Grundschulkind zuhause bis
sicher gestellt ist, dass Ihr älteres Kind nicht Virusträger ist, also ggf. bis zum Ende der
präventiv angeordneten Quarantäne bzw. bis zur Freigabe durch das Gesundheitsamt.
4. Ihr Kind ist "Kontaktperson 2" - Ihr Kind hatte kurz Kontakt mit einer Person (Kontaktperson 1), die
wiederum Kontakt zu einer Person hatte, die danach positiv auf Covid-19 getestet wurde:
Beispiel:
Ihr Kind hat nachmittags einen Freund besucht, dessen Musiklehrer danach positiv auf
Covid-19 getestet wurde. Das befreundete Kind wird daher sicherheitshalber in Quarantäne
geschickt. Bitte informieren Sie uns und lassen Sie Ihr Grundschulkind zuhause bis
sichergestellt ist, dass der Freund nicht Virusträger ist, also ggf. bis zum Ende der präventiv
angeordneten Quarantäne des Freundes bzw. bis zur Freigabe durch das Gesundheitsamt.
Aufgrund der Überlastung des Gesundheitsamtes dauert der offizielle Ablauf leider oft mehrere Tage. Daher sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen, um eine Verbreitung des Virus über die Schule möglichst weitgehend auszuschließen.
Die Schulleitungen sind offiziell nicht befugt, eine Quarantäne auszusprechen.
Es handelt sich daher ausdrücklich um eine BITTE an Sie als Eltern, so vorzugehen, wie oben beschrieben.
Eine Schulpflichtverletzung liegt bei einem Fehlen des Kindes auf jeden Fall NICHT vor.
Bei Fragen können Sie sich nach wie vor gerne an uns wenden. Außerhalb der Unterrichtszeiten sind die Lehrkräfte über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden zu erreichen und die Schulleitung per Mail an 185279@schule.nrw.de.
Trotz allem ein schönes Wochenende! Bleiben Sie gesund!