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Schulbesuch bei ungünstigem Wetter

Allgemeine Information!

Ob Hitze, Sturm oder Eis - Die Regelung zum Schulbesuch ist bei gefährlichen Wetterlagen im Grundsatz wie folgt:

Es besteht immer Schulpflicht, wenn nicht anders informiert wird.

Eltern entscheiden, ob der Schulweg (hin UND zurück) für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von den Eltern umgehend zu informieren.

Bitte sprechen Sie frühzeitig auf den Anrufbeantworter!


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